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Recht

Ist eine kryonische Versorgung in Deutschland rechtlich möglich?

Erlaubt ist eine kryonische Erstversorgung nach bescheinigtem Eintritt eines natürlichen Todes. Anschließend kann der Patient zu einem Kryonik-Dienstleister ins Ausland transportiert werden.

Ungeklärt ist bisher, ob eine kryonische Langzeitlagerung in Deutschland möglich ist, da das Bestattungsrecht der jeweiligen deutschen Bundesländer noch nicht im Detail juristisch geprüft wurde. 

Verein

Um welche Rechtsform handelt es sich bei der Gesellschaft?

Die DGAB ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und kann dementsprechend auch Spendenbescheinigungen ausstellen. 

Wer kann Mitglied werden?

Jeder kann seine Mitgliedschaft bei der DGAB beantragen. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Mitgliedschaft bei der DGAB kostet wahlweise 30 Euro oder 60 Euro im Jahr. Ersteres nennt sich „Standardbeitrag“, letzteres „Förderbeitrag“. Außer bei der Höhe und beim Namen gibt es bisher keine Unterschiede zwischen diesen beiden Beitragsarten. Das Mitglied hat also die freie Wahl.

Was bedeutet bzw. beinhaltet die Mitgliedschaft bei der DGAB?

Die Mitgliedschaft bedeutet Förderung von Biostase und Kryonik im deutschsprachigen Raum. Dies geschieht bereits durch den Mitgliedsbeitrag, welcher hilft, die Kosten der Gesellschaft abzumildern.

Darüber hinaus besteht für jedes Mitglied die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, an den Tagungen der DGAB teilzunehmen, um schließlich eine funktionelle Rolle bei den Bemühungen der Gesellschaft einzunehmen. Diese Bemühungen beinhalten Aufklärung und Entzerrung der Wahrnehmung von Biostase und Kryonik in der Öffentlichkeit, Förderung von Forschung auf diesen Gebieten, Unterstützung beim Leisten von kryonischer Erstversorgung für Menschen, die einen Vertrag mit einem Kryonik-Dienstleister abgeschlossen haben. Weiterhin organisiert die Gesellschaft Schulungen in kryonischer Theorie und Praxis. Natürlich gibt es auch diverse organisatorische und auch vereinsspezifische Rollen wie Arbeitsgruppen-Koordinator, Protokollant, Webmaster, usw. Jedes Mitglied mag sich dort einbringen, wo seine bzw. ihre individuellen Stärken sind.

Für die Mitgliedschaft ist es nicht notwendig einen Vertrag bei einem Kryonikdienstleister abgeschlossen zu haben oder dergleichen. Die Mitgliedschaft beinhaltet auch keine Zusage, selbst Biostase anwenden bzw. angewandt bekommen zu wollen.